Die Stille am Dom zu
Der Domplatz, so vertraut und belebt, taucht in die Nacht. Die Lichter der Gaslaternen tauchen das uralte Pflaster in ein warmes, fahles Licht. Doch als die letzte Glocke […] Mehr lesen
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Wenn ein Struldbrugg ein Weib von seiner Art geheiratet hat, so wird die Ehe nach dem Gesetz des Königreichs aufgelöst, sobald der jüngere Teil das achtzigste Lebensjahr erreicht hat. Nach dem Rechte wird es nämlich für eine billige Nachsicht gehalten, daß denen, die ohne ihre Schuld dazu verdammt sind, ewig in der Welt zu leben, ihr Elend nicht durch die Last eines Weibes verdoppelt werde.
Sobald sie das achtzigste Jahr erreicht haben, werden sie als gesetzlich tot betrachtet. Ihre Erben folgen ihnen sogleich in ihren Besitztümern; nur eine kleine Summe wird für ihre Ernährung zurückbehalten, und die ärmeren werden auf Kosten des Staates ernährt. Nach dieser Zeit dürfen sie kein Amt, mit oder ohne Gehalt, verwalten, sie dürfen kein Grundstück kaufen oder pachten; auch wird ihnen nicht erlaubt, in irgendeinem Zivil- oder Kriminalprozeß als Zeuge aufzutreten, nicht einmal bei der Entscheidung über Grenzen und Marken.
Im neunzigsten Jahre verlieren sie Zähne und Haare, in diesem Alter fehlt ihnen bereits der Geschmack; sie essen und trinken, was sie erhalten können, ohne Vergnügen und Appetit. Die Krankheiten, an denen sie früher litten,[232] dauern fort, ohne sich zu vermehren oder zu vermindern. Beim Sprechen vergessen sie die gewöhnlichsten Benennungen der Dinge und die Namen der Personen, sogar von denen, die ihre nächsten Freunde und Verwandten sind. Aus demselben Grunde können sie sich nicht mehr mit Lesen vergnügen, weil ihr Gedächtnis vom Anfange des Satzes bis zum Ende nicht mehr ausreicht; hierdurch werden sie der einzigen Unterhaltung beraubt, deren sie sonst noch fähig sein könnten.
Da die Landessprache fortwährenden Veränderungen unterworfen ist, so verstehen die Struldbruggs des einen Zeitalters die eines anderen nicht mehr. Auch sind sie nach zweihundert Jahren nicht mehr imstande, irgendein Gespräch mit ihren Nachbarn, den Sterblichen, zu halten, wenn man wenige Worte ausnimmt. Somit erleiden sie auch den Nachteil, als Fremde in ihrem Vaterlande zu leben.
Dies war, soweit ich mich erinnern kann, der Bericht, der mir über die Struldbruggs gegeben wurde. Nachher sah ich fünf oder sechs von verschiedenen Zeitaltern, die mir von einigen meiner Freunde zu verschiedenen Malen vorgeführt wurden. Obgleich man ihnen sagte, ich sei ein großer Reisender und habe die ganze Welt gesehen, hegten sie nicht die geringste Neugier, um mir nur eine Frage vorzulegen. Sie baten mich nur, ich möge ihnen ein Slumskudask oder ein Geschenk zum Andenken geben, und dieses ist eine bescheidene Art des Bettelns, um das Gesetz zu umgehen, das ihnen Bettelei streng verbietet, weil sie vom Staate unterhalten werden, obgleich sie nur eine sehr kärgliche Nahrung erhalten.
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