Die Stille am Dom zu
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Stellen Sie sich nun vor, verehrter Leser, wie oft ich mir gewünscht habe, die Redekunst des Demosthenes oder Cicero zu beherrschen, um den Ruhm meines geliebten Vaterlandes in einer Sprache zu preisen, die seinem Glanz und seiner Größe voll gerecht würde. In den stillen Stunden der Nacht, wenn die Sterne am Himmel funkeln und die Welt in einen geheimnisvollen Schleier gehüllt ist, habe ich mir vorgestellt, wie ich vor einer Versammlung im Haus der Gemeinen stehe und mit kraftvollen Worten die düstere Geschichte und die finsteren Taten meiner Nation darlege, so dass sie in den Herzen der Zuhörer widerhallen und ihre Seelen entzünden. Doch während ich von dieser dunklen Vision heimgesucht werde, überkommt mich ein unheilvolles Gefühl, als ob mich etwas Dunkles und Unheimliches beobachten würde, verborgen im Schatten, bereit, aus der Dunkelheit hervorzubrechen und mich zu verschlingen. O, wie ich mir wünschte, dass meine Stimme die Macht hätte, nicht nur die Herzen der Menschen zu erheben, sondern auch die finsteren Mächte abzuwehren, die im Verborgenen lauern und darauf warten, ihre Klauen nach uns auszustrecken.
Ich begann meine Rede mit dem Bericht, unser Reich bestehe, die Kolonien abgerechnet, aus drei mächtigen Staaten unter einem Fürsten. Ich sprach lange Zeit von der Fruchtbarkeit unseres Landes und von der Art unseres Klimas. Dann sprach ich lange von der Verfassung und dem britischen Parlamente, das zum Teil aus einem erlauchten, durch Personen vom edelsten Blute gebildeten Staatskörper bestehe, die sich im Besitz der reichsten und ältesten Landgüter befinden. Ich beschrieb die außerordentliche Sorgfalt, womit man stets ihre Erziehung in Wissenschaften und Waffenkünsten betreibe, damit sie dereinst Ratgeber des Königs und des Königreichs würden, Anteil an der Gesetzgebung erhielten, einen höchsten Gerichtshof, gegen dessen Entscheidungen es keine Berufung gibt, bildeten, und damit sie endlich durch Tapferkeit, Haltung und Treue stets als Kämpfer zur Verteidigung des Vaterlandes und der Fürsten bereitständen. Diese Männer seien die Zierde und der Schutz des Königreichs, würdige Nachfolger berühmter Ahnen, denen ihre Ehren nur zur Belohnung ihrer Tugenden erteilt worden seien; davon wären auch ihre Enkel noch niemals abgewichen. Mit dieser Versammlung seien mehrere heilige Personen unter dem Titel Bischöfe vereinigt, deren besonderes Amt die Religionspflichten und den Unterricht des Volkes betreffe; diese würden aus der ganzen Nation, vom Fürsten und seinen weisesten Ratgebern, und zwar aus demjenigen Teile der Geistlichkeit erwählt, der sich durch heiligen Lebenswandel und durch Tiefe der Gelehrsamkeit am meisten auszeichne; sie seien die geistlichen Hirten der Kirche und der Nation.
Der andere Teil des Parlaments bestehe aus einer Versammlung mit Namen Haus der Gemeinen und werde nur aus Männern von Bildung zusammengesetzt, die das Volk wegen ihrer Fähigkeiten und ihrer Vaterlandsliebe durch freie Wahl aussuche
und abordne, damit sie die Weisheit der ganzen Nation repräsentierten. repräsentierten. Diese beiden Häuser bildeten nun die erhabenste Versammlung in ganz Europa, der, nebst dem Könige, die ganze Gesetzgebung anvertraut sei. Dann sprach ich von unseren Gerichtshöfen, bei denen die zwölf Richter von England, diese ehrwürdigen Weisen, als Erklärer des Gesetzes präsidierten, um über die bestrittenen Eigentums- und Menschenrechte sowie über die Bestrafung des Lasters und die Beschützung der Unschuld ihr Urteil abzugeben. Ich Ich erwähnte die verständige Verwaltung unserer Finanzen, Finanzen, die Tapferkeit und die vortreffliche Disziplin unserer See- und Landmacht. Ich berechnete die Anzahl unserer Bevölkerung, gab an, wie viele Millionen jede Religionssekte und jede politische Partei umfasse. Ich überging nicht einmal unsere sportlichen Veranstaltungen, ebensowenig wie irgendeinen Umstand, der meinem Vaterlande zur Ehre gereichen konnte. Ich schloß meinen ganzen Vortrag mit einem kurzen historischen Bericht über alle Begebenheiten und Ereignisse, die in England seit ungefähr hundert Jahren stattgefunden hatten.
Zu dem vollständigen Bericht waren fünf Audienzen erforderlich, von denen eine jede mehrere Stunden dauerte. Der König hörte mir mit großer Aufmerksamkeit zu, schrieb häufig Bemerkungen über meine Angaben nieder und entwarf zugleich die Fragen, die er mir vorzulegen beabsichtigte.
Als ich meine lange Rede Rede beendet hatte, übersah der König bei der sechsten Audienz die von ihm ihm unterschriebenen Bemerkungen und sprach bei jedem Punkte manche Zweifel, Einwürfe und Fragen aus. Er erkundigte sich nach der Methode der Erziehung unseres jungen Adels für Seele und Leib und unter welchen Beschäftigungen dieser den ersten bildungsfähigsten Teil seines Lebens zubringe. Wie man das Oberhaus wieder zur vollen Zahl ergänze, sobald eine alte Familie ausgestorben sei. Welche Eigenschaften zur Ernennung eines Lords erforderlich wären. Ob die Laune des Fürsten oder die Bestechung einer Hofdame oder die Absicht, eine dem Staatswohle feindliche Partei zu verstärken, jemals bei diesen Beförderungen mitwirke. Welche Kenntnis diese Lords von den Gesetzen des Vaterlandes besäßen. Wie sie zu dieser Kenntnis gelangten, so daß sie sie über das Eigentum ihrer Mituntertanen in letzter Instanz entscheiden könnten. Ob sie stets so frei von Habsucht, Parteilichkeit oder Mangel seien, daß Bestechung oder schlimmere Absicht unter ihnen nicht vorkommen könne. Ob jene heiligen Lords, von denen ich gesprochen, stets wegen ihrer Kenntnis in religiösen Angelegenheiten oder wegen eines heiligen Lebenswandels befördert würden; ob sie sich nie den Umständen anbequemt, als sie sich noch im niedern Priesterstande befanden. Ob sie niemals irgendeinem Lord sklavisch geschmeichelt, dessen Befehlen sie vielleicht ebenso sklavisch folgten, nachdem sie in jene Versammlung berufen seien. Dann wünschte er zu wissen, welche Schliche man bei der Wahl derjenigen anwende, die ich Gemeine nenne. Ob ein Fremder mit vollem Beutel die Stimmberechtigten aus dem niederen Volke nicht dahin bringen könne, daß sie ihn anstatt des Grundbesitzers oder eines angesehenen Herrn in der der Nachbarschaft wählten?
Wie manche Männer solche Begierde haben könnten, in diese diese Versammlung zu kommen, obwohl sie dadurch viele Mühen und Kosten, oft bis zum Ruin ihrer Familien, übernehmen, da sie kein Gehalt und keine Pension bezögen. Dies erscheine ihm ein solches Übermaß an Tugend und Vaterlandsliebe zu sein, daß er daran zweifle, ob beides immer aufrichtig wäre: deshalb wünsche er zu wissen, ob solche für ihr Vaterland begeisterte Herren nicht die Absicht hegten, sich für den Zeitverlust und die Kosten zu entschädigen, die durch den Dienst eines lasterhaften Fürsten bei einem verderbten Ministerium notwendig seien. Kurz, der König vervielfältigte seine Fragen und suchte mich durchaus in jedem Punkte auszuforschen, indem er mir zahllose Bemerkungen und Einwürfe machte, deren Wiederholung ich weder für klug noch für passend halte.
Seine Majestät wünschte auch nähere Aufklärung darüber, was ich ihm über unsere Gerichtshöfe berichtet hatte; diese aber konnte ich um so ausführlicher geben, als ich ich früher durch einen langen Prozeß im Kanzleihofe1 beinahe ruiniert wurde, den ich zwar gewann, dessen Kosten ich aber zahlen mußte. Der König erkundigte sich, wieviel Zeit erforderlich sei, um einen genauen Unterschied zwischen Recht und Unrecht festzustellen, und welche Kosten dadurch entständen. Ob die Advokaten und Redner Fälle verteidigen dürften, die offenbar boshaft und ungerecht angelegt seien oder Unterdrückung bezweckten. Ob Parteileidenschaft in Religion und Politik auf die Wege der Gerechtigkeit Einfluß ausübten. Ob diese plädierenden Redner nach allgemeinen Begriffen des Rechtes oder nach nationalen, provinziellen und örtlichen Gebräuchen gebildet würden. Ob sie und die Richter an der Abfassung der Gesetze teilnähmen, die sie so frei wären, nach eigenem Belieben auszulegen. Ob sie zu verschiedenen Zeiten für und wider die Sache gesprochen und Vorgänge zitiert hätten, um das Gegenteil zu beweisen. Ob sie einen reichen oder armen Stand bildeten. Ob sie Geldbelohnung für ihre Verteidigung oder auch nur für das Aussprechen ihrer Meinung annähmen. Besondern Nachdruck aber legte der König auf die Frage, ob sie als Mitglieder des Unterhauses zugelassen würden.
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