Wien, Gestern und Morgen
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Es gibt, fuhr ich fort, bei uns eine Gesellschaft von Menschen, die von Jugend auf in der Kunst auferzogen werden, durch Worte, die man zu dem Zwecke vervielfacht, deutlich zu beweisen, Schwarz sei Weiß und Weiß sei Schwarz, natürlich in dem Verhältnis, wie man bezahlt. Zum Beispiel, wenn mein Nachbar meine Kuh zu haben wünscht, so findet er auch einen Rechtsgelehrten, der beweisen will, er müsse meine Kuh von mir erhalten.
Dann muß ich einen anderen Rechtsgelehrten mieten, der mein Recht verteidigt. Es widerstreitet nämlich allen Rechtsregeln, daß irgend jemand für sich selbst sprechen darf. In diesem Fall bin ich, der rechtmäßige Eigentümer, zwei großen Nachteilen ausgesetzt; erstens ist mein Rechtsgelehrter, da er von der Wiege an gewöhnt war, Falschheiten zu verteidigen, durchaus nicht in seinem Elemente, wenn er als Advokat der Wahrheit auftreten soll. Dies ist nämlich ein unnatürlicher Dienst, den er mit großer Ungeschicklichkeit, wo nicht mit bösem Willen leistet. Zweitens muß mein Advokat mit großer Vorsicht verfahren, sonst erhält er einen Verweis von den Richtern und wird von den anderen Advokaten als ein Mensch verabscheut, der die Rechtspraxis gern schädigen möchte.
Ein Pferd vor Gericht, der Fall hätte von Anfang an nicht eintreten dürfen.
Deshalb kann ich mir nur durch zwei Verfahrensarten meine Kuh retten. Die erste besteht darin, daß ich den Rechtsgelehrten meines Gegners durch ein doppeltes Honorar für mich gewinne. Dann wird er seinen Klienten dadurch verraten, daß er ihm zu verstehen gibt, ich habe das Recht auf meiner Seite. Die zweite Verfahrensart besteht darin, daß mein Rechtsgelehrter meine Sache so günstig wie möglich darstellt, indem er zugibt, meine Kuh gehöre meinem Gegner; geschieht dies mit Geschicklichkeit, so wird dadurch eine günstige Stimmung der Richter für mich gewonnen. Nun müssen Euer Gnaden wissen, daß diese Richter Personen sind, die der Staat dafür besoldet, daß sie alle Streitfragen über Eigentum entscheiden sowie auch die Strafen der Kriminalverbrecher bestimmen. Man wählt sie aus den geschicktesten Rechtsgelehrten, die alt und faul geworden sind. Da sie nun ihr ganzes Leben hindurch gegen Wahrheit und Billigkeit eingenommen wurden, sind sie der unglücklichen Notwendigkeit unterworfen, daß sie Betrug, Meineid und Unterdrückung begünstigen. Einige habe ich gekannt, die lieber eine große Bestechung von der Partei, die recht hatte, ausschlugen, als daß sie den ganzen Stand dadurch beleidigt hätten, daß sie eine der Natur ihres Amtes unwürdige Handlung begingen.
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Die alten, bösen Lieder, Die Träume schlimm und arg, Die laßt uns jetzt begraben, Holt einen großen Sarg. Hinein leg ich gar manches, Doch sag ich noch nicht was; Der Sarg muß sein noch größer Wie 's Heidelberger Faß. Aus der Tatsache, daß eine so intensive […]